[S] infos zu TÜV-Bestimmungen + ausnahmeregelungen

  • Ersteller Ersteller Algeron
  • Erstellt am Erstellt am
A

Algeron

Hallo,


spiele im rahmen meines maschinenbaustudiums mit dem gedanken mir einen kindheitstraum zu erfüllen und ein nostalgie-karussell zu bauen.

damit es nicht ganz so gross wird hab ich mich für ein kinderkarussell entschieden.


ich habe mich durch die algemeinen tüv bestimmungen zwar schon durchgequält aber ich weis, das es linderkarussels gibt, die kein baubuch und auch keinen begrenzten tüf (max 5 jahre) haben.

kann mir jemand genauere infos dazu geben? also unter welchen bedingungen ich kein baubuch und auch kein ständigen tüv brauche??

vielen dank
algeron
 
Hallo und Herzlich willkommen.

Wenn du genaue Auskunft willst über solche Dinge, geht man nicht in ein Forum sondern evtl. zum Tüv selber.
Hier im Forum können wir dir zwar Tips und einige Aussagen machen aber ob die stimmen und richtig sind , wer weiß.
Da es in Deutschland ´tausende von bestimmungen gibt ist es wohl besser aufs Amt zu gehen und den Amtsschimmel zu fragen und besser noch die die dein Geschäft nähmlich freigeben der Tüv.

Ohne eine erste Bauabnahme wirst auch du nicht drum rum kommen.
jedenfalls nicht wenn du es auch Betreiben möchtest oder meinst du das du ohne eien Tüv auf die Volksfeste oder Dorfkirmes ´kommst.


Viel spaß und gutes gelingen bei deinem Vorhaben

MFG :bye:
 
Ich würd noch 2 3 Semester warten ;)
 
DIN EN 13814 und DIN EN 13782 heißen die dafür gültigen Normen. Gibt es im Beuth verlag.
 
Das allein reicht aber lange nicht aus. So muss der Herstellerbetrieb (soweit es sich um eine Stahlkonstruktion handelt) nach DIN 18800 bzw. in der momentan statfindenden Umstellung nach DIN EN 1090 zertifiziert sein.
Darin werden z.B. die Anforderungen an Personal und Aufsichtspersonen geregelt, die solche Bauten überhaupt herstellen dürfen.
Viele weitere Regelwerke können hier greifen, das soll nur ein Beispiel sein.
 
Alle erforderlichen Regel und Normwerke kann man aus der DIN EN13814 ablesen.
 
Zurück
Oben