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Schläger dürfen nicht zur Kirmes
Die Polizei kann stadtbekannten Schlägern verbieten, eine Kirmes oder ein Volksfest zu besuchen. Damit hatte das Gericht ein für die kommenden Tage geltendes Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Soester Innenstadt gegen zwei 17 und 19 Jahre alte Brüder bestätigt.
Diese Auffassung vertritt das Verwaltungsgericht Arnsberg in einer Eilentscheidung (Az.: 3 L 769/08, 3 L 772/08) vom Mittwoch.
Friedliche Kirmes-Besucher schützen
Mit dem Betretungsverbot sollten friedliche Kirmesbesucher vor den von der Polizei als «gewalttätig mit niedriger Hemmschwelle» eingeschätzten Männern geschützt werden, hatte die Behörde argumentiert. Dieser Einschätzung schlossen sich auch die Arnsberger Verwaltungsrichter an. «Diese im öffentlichen Interesse liegende Zielsetzung der polizeilichen Maßnahme überwiege das private Interesse der Antragsteller am Kirmesvergnügen», heißt es in der Begründung.
Zur Allerheiligenkirmes werden bis Sonntag in Soest mehrere Hunderttausend Menschen erwartet. Das Volksfest ist nach Angaben des Soestmarketing die größte Innenstadt-Kirmes vor mittelalterlicher Kulisse in Europa. Während die Besucher größtenteils friedlich feiern, hat die Polizei an den Kirmestagen Hochsaison. Bereits im Vorfeld wurden von Bezirksbeamten 36 stadtbekannte Randalierer gewarnt, sich auf dem Volksfest ordentlich zu verhalten. Außerdem verbannte die Polizei neben dem Brüderpaar vier weitere bekannte Gewalttäter per Betretungsverbot von der Kirmes. (dpa)
Die Polizei kann stadtbekannten Schlägern verbieten, eine Kirmes oder ein Volksfest zu besuchen. Damit hatte das Gericht ein für die kommenden Tage geltendes Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die Soester Innenstadt gegen zwei 17 und 19 Jahre alte Brüder bestätigt.
Diese Auffassung vertritt das Verwaltungsgericht Arnsberg in einer Eilentscheidung (Az.: 3 L 769/08, 3 L 772/08) vom Mittwoch.
Friedliche Kirmes-Besucher schützen
Mit dem Betretungsverbot sollten friedliche Kirmesbesucher vor den von der Polizei als «gewalttätig mit niedriger Hemmschwelle» eingeschätzten Männern geschützt werden, hatte die Behörde argumentiert. Dieser Einschätzung schlossen sich auch die Arnsberger Verwaltungsrichter an. «Diese im öffentlichen Interesse liegende Zielsetzung der polizeilichen Maßnahme überwiege das private Interesse der Antragsteller am Kirmesvergnügen», heißt es in der Begründung.
Zur Allerheiligenkirmes werden bis Sonntag in Soest mehrere Hunderttausend Menschen erwartet. Das Volksfest ist nach Angaben des Soestmarketing die größte Innenstadt-Kirmes vor mittelalterlicher Kulisse in Europa. Während die Besucher größtenteils friedlich feiern, hat die Polizei an den Kirmestagen Hochsaison. Bereits im Vorfeld wurden von Bezirksbeamten 36 stadtbekannte Randalierer gewarnt, sich auf dem Volksfest ordentlich zu verhalten. Außerdem verbannte die Polizei neben dem Brüderpaar vier weitere bekannte Gewalttäter per Betretungsverbot von der Kirmes. (dpa)