TÜV überprüft die Karussells regelmäßig

michael.

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Für Schausteller ist es besonders wichtig, dass ihre Fahrgeschäfte in einem guten Zustand sind und ein Höchstmaß an Sicherheit gewähren. Eine regelmäßige Überprüfung durch den TÜV ist vorgeschrieben. Wir begleiten zwei Sachverständige bei ihrer Arbeit auf der Osterwiese.


Es ist ruhig und sehr kalt, als Dietrich Sämann und Frank Zimmermann, Ingenieure vom TÜV, ihre Arbeit auf der Osterwiese beginnen. Die Buden und Karussells sind zu, die Schausteller schlafen noch. Nur am „Happy Sailor“ regt sich schon etwas.




Manfred Howey ist der Betreiber des Karussells. Seit 33 Jahren reist der Bremer mit dem „Happy Sailor“ durch die Lande. Viermal im Jahr hat er den TÜV zur Überprüfung seines Fahrgeschäfts da. „Vorgeschrieben ist eine Prüfung im Jahr“, berichtet Dietrich Sämann, Maschinenbauingenieur beim TÜV Nord.


Bevor die Überprüfung beginnen kann, muss Howey das Baubuch des Fahrgeschäfts aus dem Wohnwagen holen. „Das Baubuch ähnelt den Fahrzeugpapieren für das Auto“, erklärt Sämann. Darin befinden sich alle für den TÜV relevanten Informationen. So ist zum Beispiel vermerkt, dass das Karussell „Happy Sailor“ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 9,5 Umdrehung pro Minute fahren darf. Auch wann die Lizenz zuletzt verlängert wurde und welche Teile besonders stark beansprucht sind und deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit gewartet werden müssen, steht in dem Baubuch.
© Weser Kurier
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