Also hier liegt glaube ich ein grosses Missverständniss vor.
Es kann dir niemand verbieten, auch der Schausteller nicht, wenn du für private Zwecke sein Geschäft auf Video aufnimmst. (Gilt für alle Schaustellerbetriebe und Arten)
Warum ist das so ?
Ganz einfach:
Sobald sich etwas im öffentlichen Leben abspielt, kannst du garnichts machen, auch wenn das gefilmte dann im TV gezeigt wird. Beispiel...Du läufst durch eine Stadt wo vielleicht gerade ein Filmteam unterwegs ist, um Passanten zu interviewen. Wenn du mit auf dem Band bist, kannst du nicht sagen, das du ihnen keine Erlaubnis zur Ausstrahlung gibst. Wäre es so, müsste ja jeder vorbeilaufende Passant gefragt werden, ob das in ordnung ist. Und das wird mit Sicherheit nicht gemacht.
Du kannst sogar ohne den Schausteller zu fragen, das Video ins Internet stellen, solange du dies selber gemacht hast.
Erst wenn es verkauft wird, wie bei E-Kirmes, oder wie dat heisst, musst du ne Erlaubnis einholen. Auch weil du damit ja Geld verdienen würdest.
Sollte ein Angestellter dich daran hindern, deinem Hobby nachzugehen, .......................
de Manuel