Pop-up-Freizeitpark Aachen Freizeitpark Öcher Bend 13.08. - 29.08.2021

Tja, wenn man sich die Aufbaufotos auf Facebook ansieht, besteht die komplette Beschickung tatsächlich aus

Fighter (Bruch)
Ghostrider (Löffelhardt)
Time Machine (Luxem)
Geister Villa (Molengraft)
Kristallpalast (Sturm)
Raupenbahn (Mainka)
Number 1 (Isken)
Hollywood Star (Tippelt)

+ Kikas (u. a. Crazy Jungle und Kinderscooter)

Keine schlechten Geschäfte und eigentlich auch für alle was dabei. Im Vergleich zum letzten Jahr u. a. Wildwasser 2 und Alpencoaster aber schon eine starke Reduzierung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine schlechten Geschäfte und eigentlich auch für alle was dabei. Im Vergleich zum letzten Jahr u. a. Wildwasser 2 und Alpencoaster aber schon eine starke Reduzierung.
War da nicht was,daß der Bendplatz wegen einer Baustelle so oder so stark in seiner Größe beschnitten wird ? Eentuell ist das auch (in etwa) die zukünftige Quantität des Bends,wenn corona vorbei ist ?:unsure:
(Dies ist nur eine Frage ! Den Größenvergleich "Bendplatz - wegfallendes Gelände" habe ich gerade nicht vorliegen.
 
Wir waren gestern mal vor Ort. Leider war das Wetter super bescheiden und wir hatten nur zeitweise Glück, dass es trocken war (ca. 18.45 Uhr bis 20.30 Uhr) sonst hat es aber durchgehend geregnet. Sehr schade. Dementsprechend war der Andrang auch nicht besonders hoch. Also wenn 100 Besucher da waren, dann war das viel! Ich glaube nicht, dass der Bend auf lange Sicht an dem Standort "überleben" kann, dann viel Platz ist dort wirklich nicht mehr. Standen nicht mal alternative Standorte auf dem Plan? Was ist daraus geworden? Würde mich mal interessieren.
 
Verstehe auch nicht, was die Veranstalter an "Landesweite Inzidenz >35 = 3G" nicht verstehen.
Da wollte ich noch mal nachhaken: Wir reden doch nach wie vor,wie seit Wochen,von "landesweiter"Inzidenz? Es gab ja auch mal Regeln,die nur für die Kreisinzidenzen galten.Davon sind wir in NRW aber eigentlich schon länger ab . . . .:unsure:
 
Da wollte ich noch mal nachhaken: Wir reden doch nach wie vor,wie seit Wochen,von llandesweiter"Inzidenz? Es gab ja auch mal Regeln,die nu für die Kreisinzidenzen galten.Davon sind wir in Nrw aber eigentlich schon länger ab . . . .:unsure:
Richtig. Ich weiß nicht mehr, wann wir davon abgekehrt sind, aber irgendwann kam die Info, dass auch Kreise und Städte, die damals noch Inzidenzstufe 0 hatte, trotzdem hochgestuft werden, weil NRW als Land die Stufe 1 hatte.

Damit wollte man wahrscheinlich einen "Inzidenz-Tourismus" verhindern. Dieses Prinzip hat sich bis heute nicht geändert und findet sich auch in der neuen Verordnung wieder.
 
Vielleicht dürfen nur 2499 auf den Platz?

Das kommt mir für Aachen ziemlich wenig vor. Für kleinere Veranstaltungen (z.B. Bielefeld oder Paderborn) wären solche Zahlen angemessen, aber nicht für so eine überregional bekannte Veranstaltung.

Da versteh ich dann den Veranstalter nicht, der sich für kleinere Besuchermassen, anstatt für 3G entscheidet. Ich hoffe mal, das ist zumindest mit den Schaustellern abgesprochen...
 
Das kommt mir für Aachen ziemlich wenig vor. Für kleinere Veranstaltungen (z.B. Bielefeld oder Paderborn) wären solche Zahlen angemessen, aber nicht für so eine überregional bekannte Veranstaltung.

Du solltest aber auch bedenken, dass der Rundlauf diesmal erheblich kleiner ist als sonst.
 
Da versteh ich dann den Veranstalter nicht, der sich für kleinere Besuchermassen, anstatt für 3G entscheidet. Ich hoffe mal, das ist zumindest mit den Schaustellern abgesprochen...
Wir alle kennen ja nicht die echten Zahlen,die da täglich auf den Plätzen rumlaufen. Vielleicht kommen durch eine Reduzierung der Besucehrzahlen mit Freiheiten im Endeffekt mehr Besucher,? Mit einzelnen Ausnahmen wie Köln habe ich noch nichts von chaotischen Zuständen vor den Eingängen gelesen.auch Besucherampeln stehen meist auf Grün.
Wenn man mit Logic an die Sache rangeht,wären Besucherreduzierungen die einzigste Möglichkeit,auf 3-G zu verzichten. Und das würde man nicht machen,wenn man täglich mit 3-G ans Limit kommt . . . . .
 
Die neue Corona-Schutzverordnung in NRW legt auch neue Regeln für Großveranstaltungen fest. Volksfeste und Weihnachtsmärkte könnten ohne Zutrittskontrollen stattfinden.


An diesem Freitag tritt die neue Verordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft. Kontaktbeschränkungen sind in ihr nicht mehr vorgesehen. Vielmehr setzt die Landesregierung auf die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet.


Das gilt auch für Großveranstaltungen im Freien mit (gleichzeitig!) mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern. Sollte diese Teilnehmerzahl überschritten werden, so müssen die Gäste geimpft oder genesen sein oder einen negativen Test vorweisen können.



Für Veranstaltungen mit weniger als 2.500 Teilnehmern gibt es keine Vorschriften. Das bedeutet, das beispielsweise Sommerfeste von der Corona-Schutzverordnung her keinen Einschränkungen mehr unterliegen.


Und auch bei Veranstaltungen im Freien, bei denen mehr als 2.500 Gäste zu erwarten sind, sind keine Zugangskontrollen vorgeschrieben. “Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen”, heißt die Formulierung dazu in der neuen Schutzverordnung NRW.


Das bedeutet, Veranstalter müssen deutlich machen, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang haben, aber sie müssen nur stichprobenartige Kontrollen sicherstellen. Gerade die bislang geforderten Vorschriften wie Zugangskontrolle und Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit haben noch in jüngster Zeit zu Absagen von Festen im Freien geführt. Veranstalter sahen sich nicht in der Lage, die bisher geforderten Vorschriften zu erfüllen, weil es zu aufwändig und zu personalintensiv wäre.


Ab Freitag dieser Woche gilt die neue Verordnung, die mit ihrem Passus zur Stichproben-Kontrolle den Weg frei machen könnte für diverse Volksfeste bis hin zu Weihnachtsmärkten. Die neue Verordnung gilt allerdings vorerst nur bis zum 17. September und müsste dann verlängert oder neu gefasst werden.
 
Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen”, heißt die Formulierung dazu in der neuen Schutzverordnung NRW.
danach verstößt die Aussage es bestünde keine Testpflicht aber eindeutig gegen diese Verordnung
es müsste sogar darauf hingewiesen werden , dass eine Testpflicht besteht
sie muss lediglich am Eingang nicht geprüft werden
 

Premium Mitglied

Keine Lust auf Werbung | Du möchtest das Forum unterstützen | Extra Banner .
Zurück
Oben