KirmesjunkeeNBG
20 Jahre Mitglied
- Registriert
- 19 Juli 2004
- Beiträge
- 6.970
- Likes:
- 31.123
- Alter
- 49
Ist schwenke mal in Richtung Freizeitpark.
1996 gab es im einem großen FZP im Norddeutschland einen schweren Unfall auf dem Fahrgeschäft Flipper. Opa war mit seiner 7 Jährigen Enkelin in diesem Fahrgeschäft. Der Opa wurde gebeten das Kind festzuhalten. Anstatt das Kind festzuhalten hatte er sich selber versucht am Bügel zu halten. Das Kind hatte seiner Oma , die draussen vor dem Geschäft wartete, mit beiden Händen gewunken. Dadurch ist das Kind in den Fußraum gerutscht und dann aus die Gondel gefallen und von dort aus ist das Kind in die Umrandungsmauer des Fahrgescgäftes gefallen. Resultat war ein Kompletter Schädelbasisabruch und ein abschalten der Lebenserhaltenden Maschinen in der darauf folgenden Nacht. Der Fahrgeschäftsbediener wurde von den Großeltern und Eltern des Kinders auf farlässigen Totschlags verklagt. Da er sich aber an die Regeln des Flippers (Kinder von 6 - 10 J. nur in Begleitung eines Erwachsenen und einer min.größe von 1,40 m - das Kind war wirklich schon so groß -) gehalten hat wurde er freigesprochen.
1995 ist an einer Wasserbahn des selben FZP ein Erwachsener Mann von 40 Jahren und etwas angetrunken aber vermeintlich klar denkend den großen Schuß runtergefallen und hat danach 5 Boote abbekommen (Leergewicht beträgt 350 kg/voll besetzt rund 700 kg). Das ist nur passiert weil er auf dem Lift der zum großen Schuß führt aus dem Boot ausgestiegen ist, in dem Moment ist der Lift angefahren und er wurde mitgezogen. Das ist TROTZ KAMERAÜBERWACHUNG passiert. Wenn der jenige der die Überwachung macht in diesem Moment mit einer anderen Kamera beschäftigt ist weil da eine Bootsbesatzung blödsinn macht kann man ihn keinen Vorwurf machen. Die Wasserbahncrew,und der Park wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft, mit dem Ergebnis das es nicht zur Anklage kam da die Wasserbahncrew nichts für den Unfall konnte. Bleibt man im Boot sitzen kann nichts passieren und alles wird jut.
Das sind 2 von etlichen Fällen wo die Besucher keinen Erfolg mit ihren Anklagen haben. Die Sicherheitsvorschriften sind in diesem FZP Top ! Was kann man dafür wenn sich manche Leuts (besonders Jugendliche und Angetrunkende) nicht an die Spielregeln halten ???
1996 gab es im einem großen FZP im Norddeutschland einen schweren Unfall auf dem Fahrgeschäft Flipper. Opa war mit seiner 7 Jährigen Enkelin in diesem Fahrgeschäft. Der Opa wurde gebeten das Kind festzuhalten. Anstatt das Kind festzuhalten hatte er sich selber versucht am Bügel zu halten. Das Kind hatte seiner Oma , die draussen vor dem Geschäft wartete, mit beiden Händen gewunken. Dadurch ist das Kind in den Fußraum gerutscht und dann aus die Gondel gefallen und von dort aus ist das Kind in die Umrandungsmauer des Fahrgescgäftes gefallen. Resultat war ein Kompletter Schädelbasisabruch und ein abschalten der Lebenserhaltenden Maschinen in der darauf folgenden Nacht. Der Fahrgeschäftsbediener wurde von den Großeltern und Eltern des Kinders auf farlässigen Totschlags verklagt. Da er sich aber an die Regeln des Flippers (Kinder von 6 - 10 J. nur in Begleitung eines Erwachsenen und einer min.größe von 1,40 m - das Kind war wirklich schon so groß -) gehalten hat wurde er freigesprochen.
1995 ist an einer Wasserbahn des selben FZP ein Erwachsener Mann von 40 Jahren und etwas angetrunken aber vermeintlich klar denkend den großen Schuß runtergefallen und hat danach 5 Boote abbekommen (Leergewicht beträgt 350 kg/voll besetzt rund 700 kg). Das ist nur passiert weil er auf dem Lift der zum großen Schuß führt aus dem Boot ausgestiegen ist, in dem Moment ist der Lift angefahren und er wurde mitgezogen. Das ist TROTZ KAMERAÜBERWACHUNG passiert. Wenn der jenige der die Überwachung macht in diesem Moment mit einer anderen Kamera beschäftigt ist weil da eine Bootsbesatzung blödsinn macht kann man ihn keinen Vorwurf machen. Die Wasserbahncrew,und der Park wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft, mit dem Ergebnis das es nicht zur Anklage kam da die Wasserbahncrew nichts für den Unfall konnte. Bleibt man im Boot sitzen kann nichts passieren und alles wird jut.
Das sind 2 von etlichen Fällen wo die Besucher keinen Erfolg mit ihren Anklagen haben. Die Sicherheitsvorschriften sind in diesem FZP Top ! Was kann man dafür wenn sich manche Leuts (besonders Jugendliche und Angetrunkende) nicht an die Spielregeln halten ???