Sicherheit bei offenen Fahrgeschäften?

Ist schwenke mal in Richtung Freizeitpark.

1996 gab es im einem großen FZP im Norddeutschland einen schweren Unfall auf dem Fahrgeschäft Flipper. Opa war mit seiner 7 Jährigen Enkelin in diesem Fahrgeschäft. Der Opa wurde gebeten das Kind festzuhalten. Anstatt das Kind festzuhalten hatte er sich selber versucht am Bügel zu halten. Das Kind hatte seiner Oma , die draussen vor dem Geschäft wartete, mit beiden Händen gewunken. Dadurch ist das Kind in den Fußraum gerutscht und dann aus die Gondel gefallen und von dort aus ist das Kind in die Umrandungsmauer des Fahrgescgäftes gefallen. Resultat war ein Kompletter Schädelbasisabruch und ein abschalten der Lebenserhaltenden Maschinen in der darauf folgenden Nacht. Der Fahrgeschäftsbediener wurde von den Großeltern und Eltern des Kinders auf farlässigen Totschlags verklagt. Da er sich aber an die Regeln des Flippers (Kinder von 6 - 10 J. nur in Begleitung eines Erwachsenen und einer min.größe von 1,40 m - das Kind war wirklich schon so groß -) gehalten hat wurde er freigesprochen.

1995 ist an einer Wasserbahn des selben FZP ein Erwachsener Mann von 40 Jahren und etwas angetrunken aber vermeintlich klar denkend den großen Schuß runtergefallen und hat danach 5 Boote abbekommen (Leergewicht beträgt 350 kg/voll besetzt rund 700 kg). Das ist nur passiert weil er auf dem Lift der zum großen Schuß führt aus dem Boot ausgestiegen ist, in dem Moment ist der Lift angefahren und er wurde mitgezogen. Das ist TROTZ KAMERAÜBERWACHUNG passiert. Wenn der jenige der die Überwachung macht in diesem Moment mit einer anderen Kamera beschäftigt ist weil da eine Bootsbesatzung blödsinn macht kann man ihn keinen Vorwurf machen. Die Wasserbahncrew,und der Park wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft, mit dem Ergebnis das es nicht zur Anklage kam da die Wasserbahncrew nichts für den Unfall konnte. Bleibt man im Boot sitzen kann nichts passieren und alles wird jut.

Das sind 2 von etlichen Fällen wo die Besucher keinen Erfolg mit ihren Anklagen haben. Die Sicherheitsvorschriften sind in diesem FZP Top ! Was kann man dafür wenn sich manche Leuts (besonders Jugendliche und Angetrunkende) nicht an die Spielregeln halten ???
 
ZITAT(Wavescape @ May 13 2008, 12:16 AM)
das thema ist schon interessant und sollte auch mal angesprochen werden, ich finde den vergleich von mediapac mit dem zug der am bahnhof an oder abfährt sehr gut. gefährlich ist das auf der kirmes vielleicht noch ein stück mehr, weil da meistens jüngere leute und oder auch betrunkene verkehren können. ich hab mir grad vorgestellt dass es übel enden könnte wenn leute sich zb. beim break dancer in die haare bekommen und einer wird geschubst oder so.....autsch.

naja, dafür dass dort keine schutz ist, passiert aber so gut wie nie was!! zum glück!! ich denke, jeder vernünftige mensch hat auch einen gewissen respekt vor diesen kräften und sollte wissen dass er dort mit seinem leben spielt.[/b]



Ach und was passiert wenn Betrunkene und Kinder an der U-Bahn stehen und reingeschubst werden? Die sind tot... wenn einer von der Platte beim BD erfasst wird kommt er im schlimmsten Falle bricht der sich viel...

Ich denke das das Risiko auf der Kirmes beiweiten geringer ist, als in der U-Bahn...

Und naja, wo wir schon beim Thema Break Dancer sind. Die Firma Diebold ist mit der kompletten Umrandung der Radschreibe durch Geländer wohl besser abgesichert, als die andren 50 Break Dance betreiber in D. Da wird die Staatsanwaltschaft wohl wirklich nichts mehr finden, weswegen man den Beitreiber verklagen könnte. Im Gegensatz dazu wird bei einem BD ohne diese Geländer wohl die Frage aufkommen, wieso man sich nicht auch die Geländer angeschafft hat, um so etwas zu verhindern...


Gruß
 
Hi
Es gab ja erst vor kurzen eine Enschädigung für eine Frau die bei einem Fahrgeschäft schwer verletzt wurd ob wohl meines erachtens ein vehlverhaltens der Frau vorlag .Mann ist halt als Schausteller immer der dumme wenn Leute sich nicht an die vorgeschriebene sitzhaltung halten .Denke das die Braker betreiber bald alle solche absperrung haben werden wie Diebold .Aber beim Braker gibt es die vorschrieft so viel ich weis das an an jeder Ecke also im viereck das Personal stehen mus um zu verhindern das Leute in die scheibe rennen habe ich beim Kinzler Breaker gesehen .
Gruss :bye1:
 
ZITAT(Vapor20 @ May 13 2008, 12:25 PM)
Ach und was passiert wenn Betrunkene und Kinder an der U-Bahn stehen und reingeschubst werden? Die sind tot... wenn einer von der Platte beim BD erfasst wird kommt er im schlimmsten Falle bricht der sich viel...

Ich denke das das Risiko auf der Kirmes beiweiten geringer ist, als in der U-Bahn...

Und naja, wo wir schon beim Thema Break Dancer sind. Die Firma Diebold ist mit der kompletten Umrandung der Radschreibe durch Geländer wohl besser abgesichert, als die andren 50 Break Dance betreiber in D. Da wird die Staatsanwaltschaft wohl wirklich nichts mehr finden, weswegen man den Beitreiber verklagen könnte. Im Gegensatz dazu wird bei einem BD ohne diese Geländer wohl die Frage aufkommen, wieso man sich nicht auch die Geländer angeschafft hat, um so etwas zu verhindern...


Gruß[/b]


wenn dich jemand in den break dancer schubst, stehen sie chancen auch nicht schlecht das derjenige draufgeht.
ausserdem meinte ich ja auch dass die u-bahn auch gefährlich ist, nur laufen auf der krimes meiner meinung nach mehr jüngere aufgedrehte und betrunkene leute rum, als an einer u-bahn.
 
Bei uns war mal ein Fall auf einem ME:
Eine sichtbar betrunkene Frau ist eingstiegen, und während der Fhart hat sie den Bügel aufgemacht ( DIe Bügelverriegelung ist glaube ich einmalig in Deutschland) udn ist rausgeflogen. In diesem Falle hat meiner meinung nach der Betreiber (PERsonal/ Reko) sie hätte die Frau nicht einsteigen lassen dürfen. Folge davon war, die Bude gegenüber hatte in der Seiten wand einen schönen Farbtupfer und die Frau einen gespaltenen Schädel. Aber wer Schuld hat und wer nicht liegt am Fall. Irgendjemand sagte voher, das dass Personal die Leute "Aufklären" ( oder draufhinweisen) sollte. Problem: Viele Angestellte, was ich so sehe, sind nicht Deutsch und die wenigsten können so gut Deutsch das sie das jemanden schnell verständlichen machen können. Da ja aber an vielen Geschäften zu mindest der Vorarbeiter Deutsch ist, ist der in mindestens 4 fällen bei mir schon als DOlmatcher eingetreten.
gruss
 
ZITAT(Venom @ May 13 2008, 08:49 PM)
Unfug ..

Jeder verträgt den Alkohol anders. Bei dem einen reichen 2 Bier um schmutzige Lieder zu Singen, ein anderer benötig dafür 12.
Und nicht immer kann man erkennen, wie abgefüllt die Person grade ist.

Ein bekannter von mir ist staatlich annerkannter Kampftrinker. Der kann vor einem stehen und wirkt nur leicht angetrunken auf dich, obwohl der schon ne Flasche Sprenger Urvater intus hat und der Promille Pegel im roten Bereich ist.. dennoch steht der grade und lallt nur wenig.

Man hätte die Frau vielleicht im Auge behalten können.. aber woher willst Du beurteilen können, wenn die beim Chipkauf einigermaßen normal redet, wie voll die wirklich ist ?[/b]


Im Grunde hast du recht. Aber wenn sie dann zur GOndel Torkelt und sie bei so einem einfahcen verschluss nicht aufbekommt, dann frag ich mich echt ob ich die noch hätte mit fahren lassen.
 
ZITAT(FlyingCircus @ May 13 2008, 02:57 PM)
Hi
Es gab ja erst vor kurzen eine Enschädigung für eine Frau die bei einem Fahrgeschäft schwer verletzt wurd ob wohl meines erachtens ein vehlverhaltens der Frau vorlag .Mann ist halt als Schausteller immer der dumme wenn Leute sich nicht an die vorgeschriebene sitzhaltung halten .Denke das die Braker betreiber bald alle solche absperrung haben werden wie Diebold .Aber beim Braker gibt es die vorschrieft so viel ich weis das an an jeder Ecke also im viereck das Personal stehen mus um zu verhindern das Leute in die scheibe rennen habe ich beim Kinzler Breaker gesehen .
Gruss :bye1:[/b]



Die Zäune wird sich sicher keiner anschaffen, da sie das Be- und Entladen behindern. Diebold hat sie auch nur, weil sie vorher bei Malle in Österreich schon vorhanden waren!

Diese Regelung, von der du sprichst, gibt es nicht, das sind irgendwelche dummen Gerüchte oder Phantasien. Die Chipeinsammler stellen sich nur deswegen im Viereck/Sechseck auf, damit sie schneller bei den einzelnen Gondelkreuzen sind!

Gruß
 
ZITAT(little ME-Freak @ May 14 2008, 02:27 PM)
Im Grunde hast du recht. Aber wenn sie dann zur GOndel Torkelt und sie bei so einem einfahcen verschluss nicht aufbekommt, dann frag ich mich echt ob ich die noch hätte mit fahren lassen.[/b]


Warst Du dabei? Oder warum weißt Du das so genau?
 
ZITAT(Shakergirl @ May 14 2008, 05:31 PM)
Warst Du dabei? Oder warum weißt Du das so genau?[/b]


Jap! HAbe mir gerade Chips geholt. Dann hab ist mir die Frau aufgefallen. Ich habe mir daraufhin gegenüber was zu essen geholt und beobachtet. Als währen deer Fahrt nichts aufregendes mehr passierte ging ich. um die nächste kurve sha ich den rest nur noch durch die Blätter der Bäume. Etliche Menschen stürmten hin, deshalb wollte ich nicht auch noch hingehen, um nicht als gaffer abgestempelt zu werden.
 
ZITAT(Vapor20 @ May 14 2008, 03:55 PM)
Die Zäune wird sich sicher keiner anschaffen, da sie das Be- und Entladen behindern. Diebold hat sie auch nur, weil sie vorher bei Malle in Österreich schon vorhanden waren!

Diese Regelung, von der du sprichst, gibt es nicht, das sind irgendwelche dummen Gerüchte oder Phantasien. Die Chipeinsammler stellen sich nur deswegen im Viereck/Sechseck auf, damit sie schneller bei den einzelnen Gondelkreuzen sind!

Gruß[/b]


ich möchte gern wissen was du sagst,wenn es dem Tüv gefällt und das verlangt,sagst du dann immernoch "Die Zäune wird sich keiner anschaffen" ????.....ich glaube nicht,denn dann MÜSSEN die Betreiber sich die Dinger anschaffen,ob sie wollen oder der Kackbratze n Ei brät.
Also die Regel gibt es nicht,NOCH NICHT.

Ganz offen jetzt egal was von den Kollegen für Anrufe kommen: Weil es **** gibt die ihre Geschäfte nicht richtig betreiben können,müssen andere drunter leiden weil dann vom Tüv neue Auflagen kommen,die dann alle betreffen,die das selbe Geschäft haben.
Ich hab einen Breaker in der Verwandtschaft und der guckt auf seine Fahrgäste und wenn er sieht das einer sein kind nicht richtig hält fährt er langsamer,sagt ihm das durchs Micro oder hält gar an,da kann das gar erst nicht passieren das ein Kind raus rutscht,so wie es damals passiert ist bei einem Betreiber,durch genau diesen Vorfall wurden die Sitzhöcker zur Pflicht und kostete den anderen Betreibern baugleicher Geschäfte nur Geld und Nerven,und genau das selbe wird dann auch mit den Zäunen passieren,weil es von der reinschupserei schon viel zu viele Vorfälle gab,hab selber viele erlebt.
 
ZITAT(schudi @ May 16 2008, 10:37 PM)
ich möchte gern wissen was du sagst,wenn es dem Tüv gefällt und das verlangt,sagst du dann immernoch "Die Zäune wird sich keiner anschaffen" ????.....ich glaube nicht,denn dann MÜSSEN die Betreiber sich die Dinger anschaffen,ob sie wollen oder der Kackbratze n Ei brät.
Also die Regel gibt es nicht,NOCH NICHT.[/b]



Ich habe von der Gegenwart geredet, nicht was mal in der Zukunft sein könnte! Und noch gibt es diese Regel nicht und solange es sie nicht gibt, wird keiner Geld für solche Geländer ausgeben!

Dass es anders sein wird, wenn wieder eine Auflage vom TÜV kommt, steht ausser Frage!


Gruß
 
Hi
Mein beileid ist sch,,,, sowas aber hinterher ist mann immer schlauer .Denke trotzdem das die Zäune kommen ob die Schausteller wollen oder nicht und ich finds richtig weil es einfach Unfälle verhindert macht auch sinn bei den anderen Fahrgeschäften ist es auch so das die Fahrgäste nicht während der fahrt in den gefahren berreich kommen können Top Spin oder Transformer usw .Bei den Breakern und Me längst Überefählig was keine kritik am Betreiber sein soll . Denke wenn ein Afterburner damit klar kommt dan auch die Rundfahrklassiger .Und das ist nur meine Meinung aber ich will ja auch nicht immer rechtbehalten also was ist eure Meinung .
Gruss :biggrin:
 
Du kannst die Beladung eines Rundfahrgeschäftes nicht mit der eines Hochfahrgeschäftes vergleichen. Ausserdem ist es bei den meisten Rundfahrgeschäften viel einfacher in der Gefahrenbereich zu kommen.

Solche Zäune behindern den Fahrgastwechsel enorm, also wird man sie erst an den anderen Breakern sehen, wenn der TÜV sie vorschreibt!


Gruß
 
ZITAT(KirmesjunkeeNBG @ May 13 2008, 08:42 AM)
Ist schwenke mal in Richtung Freizeitpark.

1996 gab es im einem großen FZP im Norddeutschland einen schweren Unfall auf dem Fahrgeschäft Flipper. Opa war mit seiner 7 Jährigen Enkelin in diesem Fahrgeschäft. Der Opa wurde gebeten das Kind festzuhalten. Anstatt das Kind festzuhalten hatte er sich selber versucht am Bügel zu halten. Das Kind hatte seiner Oma , die draussen vor dem Geschäft wartete, mit beiden Händen gewunken. Dadurch ist das Kind in den Fußraum gerutscht und dann aus die Gondel gefallen und von dort aus ist das Kind in die Umrandungsmauer des Fahrgescgäftes gefallen. Resultat war ein Kompletter Schädelbasisabruch und ein abschalten der Lebenserhaltenden Maschinen in der darauf folgenden Nacht. Der Fahrgeschäftsbediener wurde von den Großeltern und Eltern des Kinders auf farlässigen Totschlags verklagt. Da er sich aber an die Regeln des Flippers (Kinder von 6 - 10 J. nur in Begleitung eines Erwachsenen und einer min.größe von 1,40 m - das Kind war wirklich schon so groß -) gehalten hat wurde er freigesprochen.

1995 ist an einer Wasserbahn des selben FZP ein Erwachsener Mann von 40 Jahren und etwas angetrunken aber vermeintlich klar denkend den großen Schuß runtergefallen und hat danach 5 Boote abbekommen (Leergewicht beträgt 350 kg/voll besetzt rund 700 kg). Das ist nur passiert weil er auf dem Lift der zum großen Schuß führt aus dem Boot ausgestiegen ist, in dem Moment ist der Lift angefahren und er wurde mitgezogen. Das ist TROTZ KAMERAÜBERWACHUNG passiert. Wenn der jenige der die Überwachung macht in diesem Moment mit einer anderen Kamera beschäftigt ist weil da eine Bootsbesatzung blödsinn macht kann man ihn keinen Vorwurf machen. Die Wasserbahncrew,und der Park wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft, mit dem Ergebnis das es nicht zur Anklage kam da die Wasserbahncrew nichts für den Unfall konnte. Bleibt man im Boot sitzen kann nichts passieren und alles wird jut.

Das sind 2 von etlichen Fällen wo die Besucher keinen Erfolg mit ihren Anklagen haben. Die Sicherheitsvorschriften sind in diesem FZP Top ! Was kann man dafür wenn sich manche Leuts (besonders Jugendliche und Angetrunkende) nicht an die Spielregeln halten ???[/b]

Einmal, wo ich 6 war, war ich mit meinem Freund und mit seinem Vater auf den rummel gegangen dort war auch ein Flipper. Ich hatte gefragt ob ich drauf durfte (den Vater), der hat "Ja" gesagt. Also hab ich mir einen Chip geholt und bin draufgegangen doch beinahe bin fast aus der Gondel gefallen und währe runtergeflogen! Ich war ganz alleine in der Gondel, und wesentlich kleiner als 1.40 m, so ca 1.20 oder so! In dem Fall hätte der Vater und der Chipverteiler schuld! Aber da hatte ich nochma sau glück gehabt!
MfG,
Breaker011
 
ZITAT(Breaker011 @ May 22 2008, 05:24 PM)
Einmal, wo ich 6 war, war ich mit meinem Freund und mit seinem Vater auf den rummel gegangen dort war auch ein Flipper. Ich hatte gefragt ob ich drauf durfte (den Vater), der hat "Ja" gesagt. Also hab ich mir einen Chip geholt und bin draufgegangen doch beinahe bin fast aus der Gondel gefallen und währe runtergeflogen! Ich war ganz alleine in der Gondel, und wesentlich kleiner als 1.40 m, so ca 1.20 oder so! In dem Fall hätte der Vater und der Chipverteiler schuld! Aber da hatte ich nochma sau glück gehabt!
MfG,
Breaker011[/b]



Sowas nenne ich UNVERANTWORTLICHES Handeln seitens des Betreibers und Deines Vaters. Wenn ich mit der Tochter einer sehr guten Freundin und Freundes von mir (7 Jahre alt) auf den Rummel gehe und sie in Geschäfte wie Flipper, Shaker, XenoX, Rocket u.s.w. gehen möchte lehne ich dieses absolut ab. So ein Kind weiß doch nicht was darin abgeht. Ich finde es unverantwortlich das manche Daddys und Muddis mit ihren gerade mal 4 Jähriges Kiddis im BD fahren. Da bekomm ich nen Hals und das nen dicken !!!

Ich habe in diesem ,von mir beschriebenen, Freizeitpark gearbeitet und da hatte ich mal einen Fahrgast der mit seinem gerade mal 10 Monate alten Baby LOOPINGBAHN fahren wollte. Das ist kein Witz. Das ist Realität. Da platzte mir fast die Schlagader.Ich hab den Gast der Bahn verwiesen. er hatte sich beim Chef beschwert mit den Worten das er schon selber entscheiden könne wo er mit seinem Kind fahren dürfte. Mein damaliger Chef meinte nur das er sein Kind umbringen würde wenn er mit dem Kind fährt. Das war ihm relativ egal und er hat sich wieder angestellt. Ich habe die Bahn stillgelegt bis er dann verschwunden war. Ich krich heute noch Plaque wenn ich daran denke. Am BD hatten wir regelmäßig Gäste die das Fahrgeschäft für ein Kinderkarussell gehalten haben und dieses dann mit ihrem 1 - 2 Jahre alten Kind fahren wollten. Borr wenn ich daran denke bekomm ich chronische Nasenhaarverkrümmung. Fazit...es nützen die besten Vorschriften nix wenn der menschliche Verstand am haken ist. Ich glaub ich könnte ein Buch über das Leben im Freizeitpark schreiben. löl
 
die story mit dem kind und der loopingbahn ist ja mal das heftigste!!!
wie krank muss der typ denn gewesen sein!?!? und sich dann noch dreist wieder anstellen und sich auch noch beschweren wollen.
 
ZITAT(Wavescape @ May 23 2008, 03:19 AM)
die story mit dem kind und der loopingbahn ist ja mal das heftigste!!!
wie krank muss der typ denn gewesen sein!?!? und sich dann noch dreist wieder anstellen und sich auch noch beschweren wollen.[/b]


Das sach ich Dir ! Diese Story ist NICHT erfunden sondern absolute Tatsache ! Es gab noch mehr solche ähnliche Geschichten die ich dort erlebt habe. Echt dreisst fand ich einmal wo wir eine Wasserbahn wegen Bauarbeiten kurz schließen mußten. Nach rund 15 minuten Leerlauf ist und ein VOLL besetztes Boot aufgefallen. Die Fahrgäste hatten wir nicht reingelassen. Die Bauarbeiten wurden kurzfristig gestoppt und wir haben die Fahrgäste gefragt wo sie eingestiegen sind. Hinter der ersten Rutsche wo die anderen Boote stehen haben wir zu hören bekommen und auf die frage von uns warum sie das gemacht hätten hieß es das sie den Eingang nicht gefunden hätten. Das dieses nicht möglich sein kann das man den Eingang nicht finden da dieser nicht auf war legetimiert keinen irgendwo anders zuzusteigen haben wir ihnen gesagt und auch das dieses Lebensgefährlich ist. Darauf kam nur die Antwort: UNS KANN NICHTS PASSIEREN, WIR SIND IM NAMEN DES ALLMÄCHTIGEN UNTERWEGS. Und zack hatten sich diese Fahrgäste ein Fahr - und Anlagenverbot eingefangen. Der Versuch der Beschwerde wurde vom Chef im Keim erstick !
 
ZITAT(KirmesjunkeeNBG @ May 23 2008, 09:20 AM)
Das sach ich Dir ! Diese Story ist NICHT erfunden sondern absolute Tatsache ! Es gab noch mehr solche ähnliche Geschichten die ich dort erlebt habe. Echt dreisst fand ich einmal wo wir eine Wasserbahn wegen Bauarbeiten kurz schließen mußten. Nach rund 15 minuten Leerlauf ist und ein VOLL besetztes Boot aufgefallen. Die Fahrgäste hatten wir nicht reingelassen. Die Bauarbeiten wurden kurzfristig gestoppt und wir haben die Fahrgäste gefragt wo sie eingestiegen sind. Hinter der ersten Rutsche wo die anderen Boote stehen haben wir zu hören bekommen und auf die frage von uns warum sie das gemacht hätten hieß es das sie den Eingang nicht gefunden hätten. Das dieses nicht möglich sein kann das man den Eingang nicht finden da dieser nicht auf war legetimiert keinen irgendwo anders zuzusteigen haben wir ihnen gesagt und auch das dieses Lebensgefährlich ist. Darauf kam nur die Antwort: UNS KANN NICHTS PASSIEREN, WIR SIND IM NAMEN DES ALLMÄCHTIGEN UNTERWEGS. Und zack hatten sich diese Fahrgäste ein Fahr - und Anlagenverbot eingefangen. Der Versuch der Beschwerde wurde vom Chef im Keim erstick ![/b]


Das hab ich zu hauf jetzt am Star und auch schon an der Nessi gehabt und auch mein Cousin am BD das die mit die kleinsten aller kleinen kinder fahren wollen,manche Leute sind eben völlig weit vom gesunden Menschenverstand entfernt,aber unsere Auflagen sind ja nur Geldschneiderei,wir wollen ja nur das die Eltern mifahren,und andere fragen ob da drin auch nichts passieren kann.
Normale Leute gibt es nicht,entweder total übervorsichtig oder och passiert doch nichts da.
 
ZITAT(schudi @ Apr 19 2008, 12:36 PM)
Und was ist mit demjenigen,der bei einer Breakerfahrt sein Kind nicht richtig festgehalten hat und das Kind unter dem Bügel raus rutschte?......ich sehe es selber zu hauf,Erwachsene halten ihre Kinder nicht unter der Schulter,sondern am Hals fest,ein Fehler hoch 3.

Fazit dieser Geschichte: Der Betreiber wurde verklagt,Besitzer baugleicher Geschäfte wurden aufgevordert,ihre Geschäfte mit Sitzhöckern auszustatten, Investitionen die in die Zehntausende gingen.Genau das Gleiche geschah mit der Doppelverriegelung der Bügel.
Beim Break Dance gibt es seit Jahren immer wieder neue Auflagen,die die Betreiber zu bewältigen haben,nur,weil Leute nicht aufpassen.[/b]


Das war soweit ich weiß XXXX in XXXXXXXXXXXXXX beim XXXXXXXX, oder?


Bitte keine Mutmaßungen, hier geht es um einen Break Dancer. Und bitte keine Namen nennen, das kann dem Betrieb erheblich schaden!

Edit Insider - Fan: Das war damals groß in der Zeitung und trotzdem ist das Geschäft noch gut besucht. Es hat mich nur daran erinnert weil beim xxxx ( du weißt ja welches ich geschrieben hab) auch Sitzhöcker nachgerüstet werden mussten. Und da das Fahrgeschäft nach dem Vorfall glaub ich bei uns in der Stadt stand viel mir das gleich auf


Gruß


edit by Vapor
 
Hi
Sowas find ich mehr als verantwortungslos von den Eltern steht ja schlieslich immer am Kassenschield ab vieviel Jahren mann alleine fahren darf und zum anderen mus ich mich danach richten was der Betreiber sagt .Aber die Story von der Wasserbahn ist zu geil im Auftrag des Almächtigen muss ich mir merken .Ne im ernst ist schon scheise für den Betreiber wenn was pasiert obwohl er nichts dafür kann .Dewegen meine respekt für alle Schausteller die Fahrgeschäfte haben es gibt immer ein paar spinner die sich nicht an die Vorschrieften halten und dan ist der Schausteller der Dumme .
Gruss :wink:
 

Premium Mitglied

Keine Lust auf Werbung | Du möchtest das Forum unterstützen | Extra Banner .
Zurück
Oben