Sicherheit bei offenen Fahrgeschäften?

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ZITAT(schudi @ May 16 2008, 10:37 PM)
ich möchte gern wissen was du sagst,wenn es dem Tüv gefällt und das verlangt,sagst du dann immernoch "Die Zäune wird sich keiner anschaffen" ????.....ich glaube nicht,denn dann MÜSSEN die Betreiber sich die Dinger anschaffen,ob sie wollen oder der Kackbratze n Ei brät.
Also die Regel gibt es nicht,NOCH NICHT.[/b]



Ich habe von der Gegenwart geredet, nicht was mal in der Zukunft sein könnte! Und noch gibt es diese Regel nicht und solange es sie nicht gibt, wird keiner Geld für solche Geländer ausgeben!

Dass es anders sein wird, wenn wieder eine Auflage vom TÜV kommt, steht ausser Frage!


Gruß
 
Hi
Mein beileid ist sch,,,, sowas aber hinterher ist mann immer schlauer .Denke trotzdem das die Zäune kommen ob die Schausteller wollen oder nicht und ich finds richtig weil es einfach Unfälle verhindert macht auch sinn bei den anderen Fahrgeschäften ist es auch so das die Fahrgäste nicht während der fahrt in den gefahren berreich kommen können Top Spin oder Transformer usw .Bei den Breakern und Me längst Überefählig was keine kritik am Betreiber sein soll . Denke wenn ein Afterburner damit klar kommt dan auch die Rundfahrklassiger .Und das ist nur meine Meinung aber ich will ja auch nicht immer rechtbehalten also was ist eure Meinung .
Gruss :biggrin:
 
Du kannst die Beladung eines Rundfahrgeschäftes nicht mit der eines Hochfahrgeschäftes vergleichen. Ausserdem ist es bei den meisten Rundfahrgeschäften viel einfacher in der Gefahrenbereich zu kommen.

Solche Zäune behindern den Fahrgastwechsel enorm, also wird man sie erst an den anderen Breakern sehen, wenn der TÜV sie vorschreibt!


Gruß
 
ZITAT(KirmesjunkeeNBG @ May 13 2008, 08:42 AM)
Ist schwenke mal in Richtung Freizeitpark.

1996 gab es im einem großen FZP im Norddeutschland einen schweren Unfall auf dem Fahrgeschäft Flipper. Opa war mit seiner 7 Jährigen Enkelin in diesem Fahrgeschäft. Der Opa wurde gebeten das Kind festzuhalten. Anstatt das Kind festzuhalten hatte er sich selber versucht am Bügel zu halten. Das Kind hatte seiner Oma , die draussen vor dem Geschäft wartete, mit beiden Händen gewunken. Dadurch ist das Kind in den Fußraum gerutscht und dann aus die Gondel gefallen und von dort aus ist das Kind in die Umrandungsmauer des Fahrgescgäftes gefallen. Resultat war ein Kompletter Schädelbasisabruch und ein abschalten der Lebenserhaltenden Maschinen in der darauf folgenden Nacht. Der Fahrgeschäftsbediener wurde von den Großeltern und Eltern des Kinders auf farlässigen Totschlags verklagt. Da er sich aber an die Regeln des Flippers (Kinder von 6 - 10 J. nur in Begleitung eines Erwachsenen und einer min.größe von 1,40 m - das Kind war wirklich schon so groß -) gehalten hat wurde er freigesprochen.

1995 ist an einer Wasserbahn des selben FZP ein Erwachsener Mann von 40 Jahren und etwas angetrunken aber vermeintlich klar denkend den großen Schuß runtergefallen und hat danach 5 Boote abbekommen (Leergewicht beträgt 350 kg/voll besetzt rund 700 kg). Das ist nur passiert weil er auf dem Lift der zum großen Schuß führt aus dem Boot ausgestiegen ist, in dem Moment ist der Lift angefahren und er wurde mitgezogen. Das ist TROTZ KAMERAÜBERWACHUNG passiert. Wenn der jenige der die Überwachung macht in diesem Moment mit einer anderen Kamera beschäftigt ist weil da eine Bootsbesatzung blödsinn macht kann man ihn keinen Vorwurf machen. Die Wasserbahncrew,und der Park wurde von der Staatsanwaltschaft überprüft, mit dem Ergebnis das es nicht zur Anklage kam da die Wasserbahncrew nichts für den Unfall konnte. Bleibt man im Boot sitzen kann nichts passieren und alles wird jut.

Das sind 2 von etlichen Fällen wo die Besucher keinen Erfolg mit ihren Anklagen haben. Die Sicherheitsvorschriften sind in diesem FZP Top ! Was kann man dafür wenn sich manche Leuts (besonders Jugendliche und Angetrunkende) nicht an die Spielregeln halten ???[/b]

Einmal, wo ich 6 war, war ich mit meinem Freund und mit seinem Vater auf den rummel gegangen dort war auch ein Flipper. Ich hatte gefragt ob ich drauf durfte (den Vater), der hat "Ja" gesagt. Also hab ich mir einen Chip geholt und bin draufgegangen doch beinahe bin fast aus der Gondel gefallen und währe runtergeflogen! Ich war ganz alleine in der Gondel, und wesentlich kleiner als 1.40 m, so ca 1.20 oder so! In dem Fall hätte der Vater und der Chipverteiler schuld! Aber da hatte ich nochma sau glück gehabt!
MfG,
Breaker011
 
ZITAT(Breaker011 @ May 22 2008, 05:24 PM)
Einmal, wo ich 6 war, war ich mit meinem Freund und mit seinem Vater auf den rummel gegangen dort war auch ein Flipper. Ich hatte gefragt ob ich drauf durfte (den Vater), der hat "Ja" gesagt. Also hab ich mir einen Chip geholt und bin draufgegangen doch beinahe bin fast aus der Gondel gefallen und währe runtergeflogen! Ich war ganz alleine in der Gondel, und wesentlich kleiner als 1.40 m, so ca 1.20 oder so! In dem Fall hätte der Vater und der Chipverteiler schuld! Aber da hatte ich nochma sau glück gehabt!
MfG,
Breaker011[/b]



Sowas nenne ich UNVERANTWORTLICHES Handeln seitens des Betreibers und Deines Vaters. Wenn ich mit der Tochter einer sehr guten Freundin und Freundes von mir (7 Jahre alt) auf den Rummel gehe und sie in Geschäfte wie Flipper, Shaker, XenoX, Rocket u.s.w. gehen möchte lehne ich dieses absolut ab. So ein Kind weiß doch nicht was darin abgeht. Ich finde es unverantwortlich das manche Daddys und Muddis mit ihren gerade mal 4 Jähriges Kiddis im BD fahren. Da bekomm ich nen Hals und das nen dicken !!!

Ich habe in diesem ,von mir beschriebenen, Freizeitpark gearbeitet und da hatte ich mal einen Fahrgast der mit seinem gerade mal 10 Monate alten Baby LOOPINGBAHN fahren wollte. Das ist kein Witz. Das ist Realität. Da platzte mir fast die Schlagader.Ich hab den Gast der Bahn verwiesen. er hatte sich beim Chef beschwert mit den Worten das er schon selber entscheiden könne wo er mit seinem Kind fahren dürfte. Mein damaliger Chef meinte nur das er sein Kind umbringen würde wenn er mit dem Kind fährt. Das war ihm relativ egal und er hat sich wieder angestellt. Ich habe die Bahn stillgelegt bis er dann verschwunden war. Ich krich heute noch Plaque wenn ich daran denke. Am BD hatten wir regelmäßig Gäste die das Fahrgeschäft für ein Kinderkarussell gehalten haben und dieses dann mit ihrem 1 - 2 Jahre alten Kind fahren wollten. Borr wenn ich daran denke bekomm ich chronische Nasenhaarverkrümmung. Fazit...es nützen die besten Vorschriften nix wenn der menschliche Verstand am haken ist. Ich glaub ich könnte ein Buch über das Leben im Freizeitpark schreiben. löl
 
die story mit dem kind und der loopingbahn ist ja mal das heftigste!!!
wie krank muss der typ denn gewesen sein!?!? und sich dann noch dreist wieder anstellen und sich auch noch beschweren wollen.
 
ZITAT(Wavescape @ May 23 2008, 03:19 AM)
die story mit dem kind und der loopingbahn ist ja mal das heftigste!!!
wie krank muss der typ denn gewesen sein!?!? und sich dann noch dreist wieder anstellen und sich auch noch beschweren wollen.[/b]


Das sach ich Dir ! Diese Story ist NICHT erfunden sondern absolute Tatsache ! Es gab noch mehr solche ähnliche Geschichten die ich dort erlebt habe. Echt dreisst fand ich einmal wo wir eine Wasserbahn wegen Bauarbeiten kurz schließen mußten. Nach rund 15 minuten Leerlauf ist und ein VOLL besetztes Boot aufgefallen. Die Fahrgäste hatten wir nicht reingelassen. Die Bauarbeiten wurden kurzfristig gestoppt und wir haben die Fahrgäste gefragt wo sie eingestiegen sind. Hinter der ersten Rutsche wo die anderen Boote stehen haben wir zu hören bekommen und auf die frage von uns warum sie das gemacht hätten hieß es das sie den Eingang nicht gefunden hätten. Das dieses nicht möglich sein kann das man den Eingang nicht finden da dieser nicht auf war legetimiert keinen irgendwo anders zuzusteigen haben wir ihnen gesagt und auch das dieses Lebensgefährlich ist. Darauf kam nur die Antwort: UNS KANN NICHTS PASSIEREN, WIR SIND IM NAMEN DES ALLMÄCHTIGEN UNTERWEGS. Und zack hatten sich diese Fahrgäste ein Fahr - und Anlagenverbot eingefangen. Der Versuch der Beschwerde wurde vom Chef im Keim erstick !
 
ZITAT(KirmesjunkeeNBG @ May 23 2008, 09:20 AM)
Das sach ich Dir ! Diese Story ist NICHT erfunden sondern absolute Tatsache ! Es gab noch mehr solche ähnliche Geschichten die ich dort erlebt habe. Echt dreisst fand ich einmal wo wir eine Wasserbahn wegen Bauarbeiten kurz schließen mußten. Nach rund 15 minuten Leerlauf ist und ein VOLL besetztes Boot aufgefallen. Die Fahrgäste hatten wir nicht reingelassen. Die Bauarbeiten wurden kurzfristig gestoppt und wir haben die Fahrgäste gefragt wo sie eingestiegen sind. Hinter der ersten Rutsche wo die anderen Boote stehen haben wir zu hören bekommen und auf die frage von uns warum sie das gemacht hätten hieß es das sie den Eingang nicht gefunden hätten. Das dieses nicht möglich sein kann das man den Eingang nicht finden da dieser nicht auf war legetimiert keinen irgendwo anders zuzusteigen haben wir ihnen gesagt und auch das dieses Lebensgefährlich ist. Darauf kam nur die Antwort: UNS KANN NICHTS PASSIEREN, WIR SIND IM NAMEN DES ALLMÄCHTIGEN UNTERWEGS. Und zack hatten sich diese Fahrgäste ein Fahr - und Anlagenverbot eingefangen. Der Versuch der Beschwerde wurde vom Chef im Keim erstick ![/b]


Das hab ich zu hauf jetzt am Star und auch schon an der Nessi gehabt und auch mein Cousin am BD das die mit die kleinsten aller kleinen kinder fahren wollen,manche Leute sind eben völlig weit vom gesunden Menschenverstand entfernt,aber unsere Auflagen sind ja nur Geldschneiderei,wir wollen ja nur das die Eltern mifahren,und andere fragen ob da drin auch nichts passieren kann.
Normale Leute gibt es nicht,entweder total übervorsichtig oder och passiert doch nichts da.
 
ZITAT(schudi @ Apr 19 2008, 12:36 PM)
Und was ist mit demjenigen,der bei einer Breakerfahrt sein Kind nicht richtig festgehalten hat und das Kind unter dem Bügel raus rutschte?......ich sehe es selber zu hauf,Erwachsene halten ihre Kinder nicht unter der Schulter,sondern am Hals fest,ein Fehler hoch 3.

Fazit dieser Geschichte: Der Betreiber wurde verklagt,Besitzer baugleicher Geschäfte wurden aufgevordert,ihre Geschäfte mit Sitzhöckern auszustatten, Investitionen die in die Zehntausende gingen.Genau das Gleiche geschah mit der Doppelverriegelung der Bügel.
Beim Break Dance gibt es seit Jahren immer wieder neue Auflagen,die die Betreiber zu bewältigen haben,nur,weil Leute nicht aufpassen.[/b]


Das war soweit ich weiß XXXX in XXXXXXXXXXXXXX beim XXXXXXXX, oder?


Bitte keine Mutmaßungen, hier geht es um einen Break Dancer. Und bitte keine Namen nennen, das kann dem Betrieb erheblich schaden!

Edit Insider - Fan: Das war damals groß in der Zeitung und trotzdem ist das Geschäft noch gut besucht. Es hat mich nur daran erinnert weil beim xxxx ( du weißt ja welches ich geschrieben hab) auch Sitzhöcker nachgerüstet werden mussten. Und da das Fahrgeschäft nach dem Vorfall glaub ich bei uns in der Stadt stand viel mir das gleich auf


Gruß


edit by Vapor
 
Hi
Sowas find ich mehr als verantwortungslos von den Eltern steht ja schlieslich immer am Kassenschield ab vieviel Jahren mann alleine fahren darf und zum anderen mus ich mich danach richten was der Betreiber sagt .Aber die Story von der Wasserbahn ist zu geil im Auftrag des Almächtigen muss ich mir merken .Ne im ernst ist schon scheise für den Betreiber wenn was pasiert obwohl er nichts dafür kann .Dewegen meine respekt für alle Schausteller die Fahrgeschäfte haben es gibt immer ein paar spinner die sich nicht an die Vorschrieften halten und dan ist der Schausteller der Dumme .
Gruss :wink:
 
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