G
Gelöschtes Mitglied 8365
Hier einmal ein nicht ganz so unwichtiger Artikel für alle Kirmes-Hobby Fotografen...
Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und regeln, unter welchen Umständen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verwendet und auch weitergegeben werden dürfen. Das ist im Wesentlichen nichts wirklich Neues – war dies doch schon bisher im alten Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Das Recht, Fotos mit darauf abgebildeten Personen zu veröffentlichen, war bisher im sogenannten Kunsturhebergesetz (KUG) von 1907 verankert. Es war die einhellige Rechtspraxis, dass diesbezüglich das KUG über dem alten Bundesdatenschutzgesetz steht.
Das ändert sich nunmehr durch die DSGVO. Danach wird die bloße Aufnahme von Personen (nicht nur die anschließende Veröffentlichung) zu einem Akt der personenbezogenen Datenerhebung und fällt damit unter den Anwendungsbereich der DSGVO mit all ihren Konsequenzen. Es ist dabei unerheblich, ob die abgebildete Person erkennbar ist oder nicht. Eine Konsequenz ist, dass der Fotograf nunmehr vor der Aufnahme alle Abgebildeten um Erlaubnis bitten muss – ein in der täglichen Praxis schon technisch nicht durchführbarer Vorgang.
....
Quelle und mehr zum Artikel
https://freelens.com/politik-medien/aus-fotos-werden-daten/
Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und regeln, unter welchen Umständen personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verwendet und auch weitergegeben werden dürfen. Das ist im Wesentlichen nichts wirklich Neues – war dies doch schon bisher im alten Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Das Recht, Fotos mit darauf abgebildeten Personen zu veröffentlichen, war bisher im sogenannten Kunsturhebergesetz (KUG) von 1907 verankert. Es war die einhellige Rechtspraxis, dass diesbezüglich das KUG über dem alten Bundesdatenschutzgesetz steht.
Das ändert sich nunmehr durch die DSGVO. Danach wird die bloße Aufnahme von Personen (nicht nur die anschließende Veröffentlichung) zu einem Akt der personenbezogenen Datenerhebung und fällt damit unter den Anwendungsbereich der DSGVO mit all ihren Konsequenzen. Es ist dabei unerheblich, ob die abgebildete Person erkennbar ist oder nicht. Eine Konsequenz ist, dass der Fotograf nunmehr vor der Aufnahme alle Abgebildeten um Erlaubnis bitten muss – ein in der täglichen Praxis schon technisch nicht durchführbarer Vorgang.
....
Quelle und mehr zum Artikel
https://freelens.com/politik-medien/aus-fotos-werden-daten/