Neuheit Flying Circus Jenny Weber

wie bei vielen anderen Fahrgeschäften zieht sich der TÜV-Abnahme-Termin. Immer wieder wird zum Leidwesen des Unternehmers der Abnahmetermin nach hinten verschoben. Aktueller Termin: Mitte Oktober - damit dürfte der Flying Circus in 2025 kaum mehr auf Reisen gehen. Der Unternehmer trägt alleine das finanzielle Risiko. (es ist eine Schande wie deutsche Behörden mit Schaustellern umgehen = meine pers. Einschätzung)

Quelle = O-Ton zum neuen Abnahmetermin Otti Weber 16.9.2025
 
Es gibt genügend Prüfstellen:
TÜV Rheinland
TÜV Nord
TÜV Thüringen
LGA

usw. usw
warum warten sehr viele Schausteller bei ihren neuen Fahrgeschäften auf eine staatlich anerkannte Prüfdurchführung? Es gibt halt leider nicht genügend qualifizierte Prüfer die jede x-beliebige Anlage überprüfen dürfen und können. Ich drücke jedem Schausteller der ein neues oder gebrauchtes Fahrgeschäft kauft die Daumen schnellstmöglich eine auf den neuesten Stand beruhende Betriebserlaubnis zu bekommen.
 
Aber nicht jedes tüv Siegel wird überall akzeptiert (hab mal gehört in Uden nehmen die nur Geschäfte mit TÜV Süd Siegel )

Laut Baurecht ist es abhängig vom Firmensitz des Herstellers, welcher TÜV zuständig ist. Habe aber auch schon gehört, dass man diese Regel irgendwie umgehen kann und man sich den TÜV dann aussuchen kann.
 
Dir ist schon klar das es sich um eine "gebrauchtanlage" die bereits in Deutschland gespielt hat handelt?

Übrigens die Abnahmeprüfung und die Entwurfsprüfung müssen nicht zwingend von der selben Prüfstelle durchgeführt werden
 
Laut Baurecht ist es abhängig vom Firmensitz des Herstellers, welcher TÜV zuständig ist. Habe aber auch schon gehört, dass man diese Regel irgendwie umgehen kann und man sich den TÜV dann aussuchen kann.

WIr haben in Deutschland die freie Wahl der Prüfstelle, wobei es für verschiedene Firmensitze verschiedene Empfehlungen für zugelassene Prüfstellen gibt (z.B. die LGA in Nürnberg für Bayern).


Kirmes Fan 09 spielt in seinem Beitrag auf die Praxis, das manche Plätze (Vor allem im Ausland) eine TÜV Süd prüfung verlangen an, das ist aber Vertragsrecht und kein Baurecht.
 
WIr haben in Deutschland die freie Wahl der Prüfstelle, wobei es für verschiedene Firmensitze verschiedene Empfehlungen für zugelassene Prüfstellen gibt (z.B. die LGA in Nürnberg für Bayern).


Kirmes Fan 09 spielt in seinem Beitrag auf die Praxis, das manche Plätze (Vor allem im Ausland) eine TÜV Süd prüfung verlangen an, das ist aber Vertragsrecht und kein Baurecht.
In Niedersachsen zum Beispiel ist es so ,
dass der TÜV auch für die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung zuständig ist.
 
dass der TÜV auch für die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung zuständig ist.
Um genau zu sein die TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG in Hannover ist die Genehmigungsstelle, als Prüfstelle kann z.b. die TÜV SÜD Industrie Service GmbH, die TÜV Rheinland IndustrieService GmbH usw. usw. genommen werden.


warum warten sehr viele Schausteller bei ihren neuen Fahrgeschäften auf eine staatlich anerkannte Prüfdurchführung? Es gibt halt leider nicht genügend qualifizierte Prüfer die jede x-beliebige Anlage überprüfen dürfen und können. Ich drücke jedem Schausteller der ein neues oder gebrauchtes Fahrgeschäft kauft die Daumen schnellstmöglich eine auf den neuesten Stand beruhende Betriebserlaubnis zu bekommen.

Wie schon erwähnt es gibt nicht genug Prüfer oder die erwartungshaltung ist zu hoch (Ich kenne da den ein oder anderen der heute anruft und sich wundert warum er für Übermorgen keinen Termin bekommt). Übrigens sind mir keine Schausteller bekannt die "ewig" warten müssen, sondern jedem Schausteller wird schnellstmöglich geholfen. Es ist nur für den Schausteller einfacher alles auf den "bösen" Tüv zu schieben, anstatt einfach mal zuzugeben das man selbst vielleicht erst spät dran war mit seinem Terminwunsch (Ohne auf den aktuellen fall zu schließen). Hinzu kommt der anspruch "Ich bin mit Prüfer X immer gut gefahren und er wird auch wieder mein Geschäft abnehmen", als grund dafür das man nicht woanders hingeht.


Jetzt aber genug des ganzen und wieder back to topic
 
Zuletzt bearbeitet:
Dir ist schon klar das es sich um eine "gebrauchtanlage" die bereits in Deutschland gespielt hat handelt?

Übrigens die Abnahmeprüfung und die Entwurfsprüfung müssen nicht zwingend von der selben Prüfstelle durchgeführt werden
Dann war ich falsch informiert! das was ich geschrieben habe gilt nur für eine neu gebaute Anlage
 
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