In Litauen aufgetaucht: Galactica - Ex-Tolisch Bremen

Nach russischem Recht nicht!

Litauen ist nicht Russland. Litauen ist EU ! Da sieht das ganze wieder anders aus. Rein theoretisch nach EU-Recht könnte Tolisch seinen Laden sofort abholen, wenn er die Auslöse und ggf. Transportkosten dem anderen Schausteller bezahlt. Ob er das überhaupt noch möchte, ist eine andere Sache. Viell. haben sie die beiden Schausteller auch schon geeinigt. Aber das sind Sachen, die gehen keinen Fan irgendwas an. Darüber zu spekulieren ebensoweninig.
Fakt ist: Der Laden stand 7 Saisonen. Optik ist das eine, wie die Technik gelitten hat, kann man nicht von den Bildern her sagen. Ebensowenig, inwieweit das auf das Dach geklappte Rückwandbild/Lichtleisten die Witterung verkraftet hat/haben. TÜV müßte auch erst wieder gamacht werden etc. Da geht noch mal gut Geld drauf. Es ist nochmal ein großer finanzieller unterschied ob das Geschäft für Litauen reisefertig gemacht wird oder für Deutschland.

es sind immer noch Nummernschilder an den Fahrzeugen


Naja, in Litauen nimmt man es wohl nicht so genau mit ordnungsgemäßen Autokennzeichen und gültigen TÜV. Man darf gespannt sein, wie lange noch die Bremer Kennzeichen drauf sind.


Ich würde die Kennzeichen so lange wie möglich drauf lassen. Der Deutsche TÜV ist dort unrelevant. Du kannst dort auch ohne TÜV Stempel fahren. Das interessiert nicht. Ebensowenig wie wenn ich hier in Deutschland mit einem Litauischen, oder aus sonstigem EU- Land herstammenden, Auflieger im Kombiverkehr mit dortiger Zulassung fahre. Er muß eine gültige Zulassung und die dazugehörigen Papiere haben. Die dortigen TÜV bestimmungen interessieren die deutschen Behörden auch nicht, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Aber viell. kann uns da unser in Litauen befindliche Kollege mehr sagen, welche Kriterien dort erfüllt werden müssen.
 
Andere Länder, andere Sitten! Ob diese so sinnvoll sind lasse ich mal dahin gestellt aber wenn dort mal ein Unfall passiert aufgrund
irgendwelcher Technischen oder Materiellen mängeln, ist das Gejammer gross.

@ Sturmvogel75

"Litauen ist nicht Russland. Litauen ist EU ! Da sieht das ganze wieder anders aus. Rein theoretisch nach EU-Recht könnte Tolisch seinen Laden sofort abholen."

Damit wäre meine Frage beantwortet, vielen dank.
 
Hallo Ja das ist der Fallturm wo hes hast Du die Infos das er noch auf Reisen ist?
gr.Bebbi
 
Hallo Ja das ist der Fallturm wo hes hast Du die Infos das er noch auf Reisen ist?
gr.Bebbi


Letztes Jahr zweimal in Zürich getroffen (kommen zwar jetzt vom Theam ab...):

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War die letzten Jahre mit "kleineren" Attraktionen auf Tour in der Schweiz, auch auf der Herbstmesse Basel.
 
Litauen ist nicht Russland. Litauen ist EU ! Da sieht das ganze wieder anders aus. Rein theoretisch nach EU-Recht könnte Tolisch seinen Laden sofort abholen, wenn er die Auslöse und ggf. Transportkosten dem anderen Schausteller bezahlt.


Kommt da wohl nicht eher das Zollrecht in Frage? Rein praktisch hätte er seinen "Laden" vor Jahren schon abholen können wenn er genau die geforderte Auslöse dem russischem Zoll/Staat bezahlt hätte. Da dies nicht geschah dürfte wohl in Russland wie in Litauen sprich EU bzw. BRD die Zollrechtlichen Bestimmungen so sein, dass nach Ablauf bestimmter Fristen und der Nicht Auslöse die beschlagnahmten Güter in den Besitz des Staates übergehen. Und der versteigert dann bekanntlich alles was nicht niet und nagelfest ist. Und wer dann der Besitzer ist sollte rechtlich erstmal wohl außer Frage stehen.

Rein theoretisch wäre er zumindest wenn man dies zugrunde legt nicht mehr der Besitzer. Was ja nicht ausschliest, dass er dem "jetzigem" Besitzer zu den von Dir genannten Konditionen seinen ehemaligen Besitz wieder abkauft. Außer es gibt ein EU Gesetz das besagt, dass in einem Nicht EU Land wie Russland oder USA vom Zoll beschlagnahmte Güter nach Einführung in die EU automatisch wieder dem ehemaligem Besitzer gehören bzw. er ein Anspruch darauf hat diese zum Auslösewert zu übernehmen wie du es sagst. Was wiederum schwer vorstellbar ist, da ein solches Gesetz wieder hoheitliche Belange eines anderen Staates tangieren würde. Und wenn man dies als Laie zu Ende denkt keiner mehr was ersteigern/kaufen würde vom Zoll wie z.B. Maschinenteile die mal ner ehemaligen deutschen Firma in China oder Japan gehört haben. Da bei einer Einfuhr in die EU immer der ehemalige Besitzrechtsstand hier geltend gemacht werden kann und vorrangig bleibt durch reine Bezahlung der Ablösesumme würde EU Recht ja wiederum Vertragsrecht in Frage stellen. Eine schwierige Kiste das Ganze und ich als Laie steh da echt auf dem Schlauch. Deshalb wäre es interressant genauer zu erfahren welches EU Recht bzw. Bestimmungen du damit gemeint bzw. in Frage kommen.


Viell. haben sie die beiden Schausteller auch schon geeinigt. Aber das sind Sachen, die gehen keinen Fan irgendwas an. Darüber zu spekulieren ebensoweninig.


Wenn du es nicht erwähnt hättest denke ich mal wäre keiner auf die Idee gekommen dass die Erfindung des "kleinen Dienstweges" schon immer ein probates Mittel war unbürokratisch etwaige Probleme zu lösen. Dagegen ist sogar EU Recht welches auch immer machtlos.:goog:
 
Es muss ja auch Gründe gegeben haben, warum man dieses und weitere Geschäfte überhaupt beschlagnahmt hat.
Und so wie ich entnehmen konnte wurde desöfteren Geld an den Zoll gezahlt aber anstatt dieser das Geschäft
Rechtmässig übergeben hat, kamen weiterhin neue Forderungen welche man begleichen sollte.

Wenn jemanden zu unrecht, die Existenz genommen wird immerhin reden wir hier nicht von Peanuts,
sollte man sich aufjedenfall zu Wehr setzen.
 
Ich schmeisse mal in den obstsalat die verjährungssosse. Wie sieht es denn damit aus?


Könnte folgendes Zitat generell etwas dazu aussagen?

Da dies nicht geschah dürfte wohl in Russland wie in Litauen sprich EU bzw. BRD die Zollrechtlichen Bestimmungen so sein, dass nach Ablauf bestimmter Fristen und der Nicht Auslöse die beschlagnahmten Güter in den Besitz des Staates übergehen.


Eben nur mal so als Grundgedanke unter welchen gesetzlichen Bestimmungen eine solche Transaktion vorstellbar wäre und die Verjährungssosse deshalb so lange nicht verschimmelt ist.


Andere Länder andere Sitten aber trotzdem gibt es auch dort Rechte, welche zu befolgen sind ;)



Manian wer sagt dir denn, dass diese nicht befolgt wurden. Aber damit von Dir auch mal ein gehaltvoller Beitrag zum Thema kommt würde es mich freuen, wenn du mal die Zollbestimmungen von Russland googelst und uns diese mitteilst. Vielleicht kommt dann etwas Aufhellung in die Sache und du kennst dann auch die Verjährungsfrist.
 
Andere Länder andere Sitten aber trotzdem gibt es auch dort Rechte, welche zu befolgen sind ;)


Grundsätzlich nicht falsch. Nur ist es doch auch so, das die Veranstaltung, laut Pressebericht, durch einen Veranstalter Betrieben wurde. Wenn ich den Bericht richtig lese, klingt es so, als hätte er die Summen, Steuern etc. nicht aufbringen können. Sozusagen als "pfand", damit sich niemand aus dem Staub macht wurden die GEschäfte zurückgehalten. Genau da stellt sich meine erste Frage. Warum wurden die Geschäfte festgehalten? Klar, damit man etwas in der Hand hat. Nur waren es, so wie ich es lese, nicht die Schausteller die den Fehler begangen haben, sondern viel mehr der Veranstalter. Hier hätte man den Veranstalter haftbar machen müssen udn können.Was jedoch zugegeben schwer ist. Im notfall ist er halt insolvent und aus die Maus. Dann kann man ihn nur mit Haftstrafen bestrafen.
Ich weiß nciht genau wie es nach Russischen Recht ist, aber ist es nicht so, das wenn ein Rechtstreit noch läuft eine Verjährung ausgeschlossen ist? Verjährung heißt doch, das eine Unrechte Sache nach ablauf einer Frist nicht mehr ankreidbar ist insofern die Sache ruhte bzw. keiner etwas davon wusste?
 
Mir sind bzw waren die hintergründe überhaupt nicht bekannt, das macht die ganze sache ja noch spannender.
Wenn ein Veranstallter Fahrgeschäftet mietet aber dann das nötige Geld für andere Punkte nicht aufbringen kann,
wie ist es dann möglich das Fremdes eigentum einbehallten wird ? Immerhin gehörten dem Veranstallter diese
Geschäfte nicht. Als laie kommt man da auch garnicht gegen an und in dem Fall waren auch die betroffenen
Schausteller nur laie. Hier hätte sich dann doch ganz klar die Politik einschalten müssen, warum ist das nicht
passiert ? Hier wurde ganz klar Schaustellern die existenz genommen und normalerweise ist es doch so, das
die Deutschen Schausteller nach Deutschem Recht behandelt werden müssen oder etwa nicht ?
@ Volksfest Fan, googlen nach den Zollbestimmungen helfen ja immerhin nicht weiter, viel mehr würde
micht interessieren, ob es nicht möglich den betroffenen Schaustellern noch irgendwie zu helfen.
 
@ Volksfest Fan, googlen nach den Zollbestimmungen helfen ja immerhin nicht weiter, viel mehr würde
micht interessieren, ob es nicht möglich den betroffenen Schaustellern noch irgendwie zu helfen.


Nun da du ja eingefordert hast wo andere Sitten herrschen auch Rechte befolgt werden müssen, wäre es schon von Bedeutung welche Vorschriften beim russischem Zoll gelten. Zoll deshalb weil ja bekanntlich von diesem Beschlagnahme und Forderungen der Auslöse benannt und Verhandlungspartner war.

[h=1]Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben[/h] Nicht immer werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben durch die Zollbehörden in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfasst und angefordert.
Dies kann verschiedene Ursachen haben, z.B.

  • falsche Angaben in der Zollanmeldung, die die Zollbehörden der Abgabenermittlung zugrunde legten,
  • die Anwendung unzutreffender Abgabensätze oder die unzutreffende Ermittlung von Bemessungsgrundlagen,
  • Schreib- oder Rechenfehler im Abgabenbescheid.
Stellen die Zollbehörden oder der Beteiligte fest, dass Abgaben irrtümlich nicht oder zu niedrig angefordert wurden, muss die unrichtige Abgabenfestsetzung korrigiert werden. Dies geschieht durch eine "Nacherhebung" beim Abgabenschuldner. Nacherhoben wird der Differenzbetrag zwischen dem ursprünglich festgesetzten Abgabenbetrag und dem tatsächlich geschuldeten Abgabenbetrag.

Quelle Zoll Online




Damit es etwas einfacher und nachvollziehbarer wird herrschen auch bei uns "Sitten" wie es Sie angeblich nur in Russland gibt. Eine sogenannte Nacherhebung ist also auch in Russland beim Abgabenschuldner in diesem Fall der betroffenen Schausteller erfolgt.

Ansonsten ist dem Artikel eindeutig zu entnehmen welche möglichen Zollvergehen den Verfahrensbeteiligten zur Last gelegt wurde und die Geschäfte deshalb als Pfand einbehalten wurden. Ebenso ist Unterstützung von Seiten der Politik klar herausgestellt wie die Frage nach der zivilrechtlichen Seite was den Veranstalter anbelangt deutlich beantwortet. Dass Nacherhebungen von Seiten des Zolls möglich sind zeigt das deutsche Zollrecht zumindest. Ob gerechtfertigt oder nicht in diesem Fall kann wohl niemand genau beurteilen. Hätte man die Forderungen damals akzeptiert wäre es gut gelaufen. Ebenso wurde ja aufgezeigt, dass danach nur noch zivilrechtliche Forderungen gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden können. Da niemand weiss ob dies geschah ist es müßig darüber Spekulationen anzustellen ob noch irgendwelche Verjährungsfristen greifen oder der Pleitegeier zugeschlagen hat.

Auf deutsches Recht bezogen Manian würde ich meinen, dass auch bei uns dies genau so ähnlich gelaufen wäre. Letztendlich ist immer der Inhaber dafür mit verantwortlich sei es durch bestehende Verträge die er unterschreibt oder auch unwissend sich auf Zusagen verlässt. Wenn ich einen Vertrag mit einem Geschäftspartner habe und derjenige baut Mist entbindet mich dies ja nicht von den Plfichten aus diesem Vertrag. Also stehe ich erst mal gerade dafür mit meinem Geld oder Gut bei entsprechenden Forderungen wenn mein Partner zahlungsunfähig ist. Holen kann ich es mir nur noch über die Zivilrechtliche Schiene. Oder wie man es als Laie schon sicher gehört hat: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und da soll bekanntlich schon manch einer ganz schön dumm aus der Wäsche geschaut haben wenn ihm der Richter dies mit auf den Weg gab.

Aber dies ist auch nur meine laienhafte Einschätzung ohne jeglichem Anspruch auf rechtlich abgesicherte Gesetze oder Verordnungen. Ich hoffe aber trotzdem, dass ein Grossteil deiner Fragen oder Zweifel Manian gestreift wurden und mein Geschreibsel verständlich war. Was noch im Raum stand war das EU Recht Manian wo du ja meintest jetzt hättest du alles verstanden. Was der Sturmvogel damit meinte kann ich nur erahnen. Deshalb erspare ich mir jetzt das Zitat aus dem möglichen Zoll Gesetz. Aber letztendlich egal da laienhaft rechtlich gesehen der Zug eh abgefahren ist auch was die Einfuhr in die EU anbelangt.

Zum Schluss noch zu der Dir wohl am Herzen liegende wichtigste Frage an mich ob man den Schaustellern noch irgendwie helfen kann. Ich weiss es nicht manian. Die Frage und Antwort darauf ist so komplex dass dies nur von Juristen beurteilt und beantwortet werden kann.
 
Vielen dank für diese ausführliche Antwort.

Um mal vorweg zu klären worauf sich mein Satz: "Andere Ländere andere Sitten" bezieht, war eben dass ich
das ganze nicht wirklich nachvollziehen konnte, aufgrund ich nicht weis ob das Russische (Zoll) Recht dem
Deutschen (Zoll) Recht gleicht oder ob es eben gewisse abweichungen gibt.

Wenn ich das nun aus dem Zitat richtig entnehme, verstehe ich das nun auf diesen Fall bezogen folgenermassen.
Es wurde eine gewisse Summe X aufgestellt, welche zu Zahlen war und auch beglichen wurde.
Allerdings kann es sein, das diese Summe X zu niedrig angesetzt wurde, sodass es zu einrer Nacherhebung kam,
welche für die betroffenen Unternehmen nicht mehr Tragbar war(en). Habe ich das so richtig verstanden ?

Natürlich ist mir bewusst, das unwissenheit nicht vor Strafe schützt aber wir können natürlich auch
nicht nachvollziehen wie die Verträge aufgesetzt waren und vorallem in welcher Sprache,
dazu war es mir bisher auch nicht bewusst das weitere Personen in diesem Fall die Schausteller
dafür Haftbar werden können aber so Lernt man als Laie stetig dazu.
Jedoch ist dieses mehr als ärgerlich, da es in solchen Fällen um die eigene Existenz geht, also hätten sich
die Schausteller vorab Informieren müssen um diesen ärger zu vermeiden.

Lg
 
Egal wie die Rechtliche Lage ist, würde mich mehr interessieren, ob schon mit dem Aufbau begonnen wurde und wie der weitere Zustand ist?? :goog:
 
Es muss ja auch Gründe gegeben haben, warum man dieses und weitere Geschäfte überhaupt beschlagnahmt hat.
Und so wie ich entnehmen konnte wurde desöfteren Geld an den Zoll gezahlt aber anstatt dieser das Geschäft
Rechtmässig übergeben hat, kamen weiterhin neue Forderungen welche man begleichen sollte.

Wenn jemanden zu unrecht, die Existenz genommen wird immerhin reden wir hier nicht von Peanuts,
sollte man sich aufjedenfall zu Wehr setzen.



Ganz einfach, die Russen wollten n bisschen Kohle machen. Da wurde der eine bzw eigentlich alle ordentlich über den Tisch gezogen. Die sind nicht in der EU, also kann denen auch keiner ans Bein pinkeln. Und über Aussagen von etwaigen Politikern (falls die sich überhaupt drum scheren) das sowas "Scharf Verurteilt" wird, lacht der Kreml doch eh.
 
Scheinen ähnliche Zustände zu sein, wie seinerzeit in Peru, als ein namhafter Schausteller seine verpackten Geschäfte dort monatelang festsitzen hatte. Ohne Geld läuft da wohl nix in solchen korrupten Ländern.
 
So siehts aus. Aber wehe du machst dasselbe hier mit deren Landsleuten, dann heisst es direkt wieder, Rassisten oder gar N..is!!!
 
Habe zu dem Starflight No.1 von Landgrebe noch einen längeren Bericht gefunden.
Original auf: freizeitparkfun.de

Karussell in Russland verschwunden
Wormser Schausteller-Ehepaar beklagt Verlust seines Eigentums/Verdacht auf Korruption

Das Wormser Schausteller-Paar Adolf und Christine Landgrebe wollte 2003 mit zehn weiteren deutschen Karussellbetreibern im Land der Zaren auf große Tour gehen. Was in Russland als lukratives Geschäft geplant war, endete im finanziellen Fiasko.
Denn die Karussells der Landgrebes sind mittlerweile zerstört, verkauft, versteigert oder unbrauchbar. Schuld soll der russische Zoll sein sowie eine GmbH, die eigens für eine Russland-Tour mehrerer deutscher Schausteller gegründet wurde. "Der Kopf der GmbH war ein Österreicher", berichtet Adolf Landgrebe.
Los ging alles mit einem Inserat der Firma Schwarzkopf im "Komet", der Zeitung des Schaustellerbundes. "Darauf haben wir uns gemeldet, Verträge unterzeichnet", erinnert sich Landgrebe. Ziel war ein Jahrmarkt zur 300-Jahr-Feier in St. Petersburg. Die Wormser wollten dort einen Messebetrieb aufschlagen: den "Star Flight", ein Karussell mit großen Flugzeugen, das den Wormsern von der Pfingstmesse bekannt ist.
Gleich zu Beginn ging es mit Ungereimtheiten los. Vorgesehen war eine Tour von Mai bis 15. September. "Früh gab es Probleme mit dem russischen Zoll. Die haben Sachen erfunden. Abgastests nicht akzeptiert, alles war fadenscheinig. Die Forderungen wurden dauernd erneuert", ärgert sich Adolf Landgrebe. "Sie wollten immer mehr Geld."
Dann kam der nächste Schock: Die nötigen Papiere waren plötzlich verschwunden. Der Zoll kassierte die Fahrgeschäfte ein. Das Problem: Alle Messebetriebe waren von der GmbH eingeführt worden, die Karussells wurden nach russischem Recht der GmbH zugeschrieben. Und die hatte auf einmal keine Papiere mehr. "Daraufhin wurde alles beschlagnahmt und auf einem privaten Platz einfach im Freien gelagert", so Landgrebe.
2006 sollte eine Reise einer Abordnung des Deutschen Schaustellerbundes (DSB) neue Bewegung in den mittlerweile drei Jahre alten Fall bringen. "Es gab eine Reise nach St. Petersburg, unser Geschäftsführer Helmut Gels war mit dabei", berichtet Christoph Jansen, Pressereferent des DSB. In Russland bekam die Delegation dann das ganze Ausmaß des Schadens zu sehen. Gebracht hat der Besuch nichts, außer der Erkenntnis, dass vieles kaputt, einiges bereits verkauft ist.
"Die Ansprechpartner in Russland sagen, sie wüssten nicht, wo unser Karussell ist", sagt Adolf Landgrebe. In seiner Auffassung, dass genau das eine Lüge sei, sieht sich der Wormser bestätigt, ebenso wie in der Vermutung, dass Korruption im Spiel sei. "Unser `Star Flight` ist versteigert worden. Und zwar an die, die ihn uns schon einmal abkaufen wollten. Das ist alles eine abgekartete Sache, alles war geplant, von der GmbH bis hin zu den Versteigerungen."
Für ihn und seine Lebensgefährtin heißt es, nach dieser Reise nun einen kompletten Neuanfang zu wagen. Landgrebe ist deprimiert: "Es geht weiter, aber wir beginnen mit allem wieder von vorne." Mit einer Lösung in diesem Konflikt rechnet das Schausteller-Paar nicht mehr. Privatrechtliche Schritte können sie zwar einleiten, aber "wir müssten dann alles aus unserer Tasche bezahlen. Und das ist zu teuer".

Nebenbei nur zu Starflight No.1:
Da auf ride-index zu lesen ist er wäre in einem russischen Freizeitpark nahe St. Petersburg habe ich folgenden gefunden - Divo Ostrov
Adresse: Krestovsky Ostrov 1A, Sankt Petersburg
http://www.parkscout.de/ziel/divo-ostrov/freizeitpark-in-sankt-petersburg-nordwestrussland
 

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