Modellbau Faller Neuheiten 2022

Zu den Stückzahlen: 1000 halte ich für zu wenig. Es gab mal durchnummerierte Bausätze (z. B. 1. Achterbahn), da war sogar eine Urkunde mit der Nummer dabei. Ich glaube, da waren es 10000 Stück. Heißt aber nicht, daß die alle verkauft wurden. Damals gab es auch viel mehr Fachgeschäfte. Überall standen mehrere Exemplare im Regal. Bei meinen Trips nach USA war ich auch in vielen Geschäften mit den gleichen Vorräten. Wieviele Städte gibt es alleine in den Staaten mit wievielen Shops? Habe damals den Oktopussy bei einem kleinen NRW-Händler bestellt. Der meinte, ich wäre der 50. allein bei ihm. Verzichte jetzt mal auf weitere Hochrechnungen weltweit.
 
Vorne anfangen hilf: zunächst liegt für die Anlage ein Geschmacksmuster vor - das liegt beim Hersteller. Also KMG, Huss, Zierer oder wem auch immer. Kommt ein Modellbauer auf die Idee, sowas mechanisch nachzubauen, dürfte er erst mal kein Problem mit dem Inhaber des Geschmacksmusters kommen, da wesentliche Bestandteile des Musters wahrscheinlich nicht verletzt würden. Trotzdem wäre es sicher nicht verkehrt, sowas anzukündigen.
Anders sieht es beim Urheberrecht aus - wobei da die Frage im Raum stünde, bei wem das nun liegt. Eine Thematisierung ist kein Urheberrecht im klassischen Sinne - sondern wieder ein Geschmacksmuster. Das Urheberrecht für ein Design wiederum (zum Beispiel die Rückwand des Indiago) liegt beim Grafiker, das Nutzungsrecht dafür bei der Agentur. Beim Bild von der Anlage liegt das Urheberrecht dann schon beim Photographen ("Ein Werk entsteht im Augenblick der Erschaffung durch seinen Urheber").
Letztlich bleibt die Frage, wen man durch einen Nachbau als Modell wirklich stört. Der "Ritterschlag", als Modell nachgebaut zu werden, dürfte da völlig irrelevant sein.
Abgesehen davon sollte man das Thema auch nicht isoliert betrachten - ein Hersteller, der Modell A verkauft - für das er eventuell Lizenzgebühren bezahlen muss - verkauft durch diesen Umstand vielleicht auch mehr vom Modell B.
 
Losgelöst von der Kirmes trifft das auch auf alle Häuser/Bauten zu, due ein Original nachbilden. Sei es Bahnhof xy, damals der smart-Tower, wo man sicher mindestens das OK des Architekten braucht. Oder bei allen anderen Herstellern der ICE, der Vareo, drr Doppelstockwagen, der neue Mercedes-LKW oder BMW-SUV. Liste beliebig fortsetzen.
 
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Ja, aber hier ist halt der ganz wichtige Faktor, dass es ein weltweit kommerziell vertriebenes Produkt ist und nicht einfach der Hobbymodellbauer im heimischen Bastelkeller.

Ich bin in nem anderen Forum, wo es um Computerspiele geht zum Thema Modding bei einem unserer RTW auf mehr als 50 verschiedene Rechteinhaber gekommen, weil bei nem Auto ja mittlerweile jedes Anbauteil von nem Zulieferer kommt und da noch das Auto, das Interieur und der Besitzer des Autos drauf kommt. Dazu noch diverse Markenembleme, Designs und schriftarten. Bei Fahrgeschäften dürfte sich das sehr ähnlich verhalten.

Faller dürfte in den USA gar nicht so viel verkaufen, weil die da drüben zum einen eher auf Spurweite 0 stehen und zum anderen Eisenbahn da gar nicht so die grosse Bewandnis hat, wie hier zu Lande.
 
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Bitte nicht (Urheber)Recht und Geschmacksmuster verwechseln! Ein Urheberrecht auf ein Karussell oder eine Bude zu bekommen, dürfte schwierig bis unmöglich sein. Ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster ist etwas ganz anderes - und da geht es dann um ganz andere Dinge.

Beispiel: ich geh mit der Kamera auf die Kirmes und photographiere den nagelneune 6,9-fach doubleinverted Suspensionlooping Thrillaquacoaster der Firma Brachth. In dem Augenblick hab ich ein Werk erschaffen und es genießt Urheberschutz. Mein Bild - mein Recht. Nun findet die KPR das Bild so geil, dass sie es auf der Titelseite drucken wollen. Können sie - wenn ich ihnen das Nutzungsrecht für diesen Fall übertrage. Tue ich das nicht, hat die KPR eben Pech. Für welchen Preis ich mein Werk zur Nutzung abgebe ist Verhandlungssache. Mein Urheberrecht bleibt davon unberührt, dass kann ich nicht abgeben oder verkaufen - nur vererben. Ausnahme: Werke von nationaler Bedeutung. Aber Beethoven oder Bach haben eben nicht photographiert (;O). Selbst wenn der Eigentümer oder Betreiber der Bahn das nicht möchte - sein Pech. Hätte er das Ding eben nicht vor meine Linse gestellt.

Nun kommt die Firma Fallenscholz auf die Idee, davon ein Modell in 1:87 zu bauen. Firma Brachth hat aber vorsorglich ein Geschmacksmuster auf die Anlage erwirkt. Da steht damm sowas wie "Schienengebundene Vergnügungsanlage nach den Verordnungen für Fliegende Bauten für den mobilen Einsatz in moderner Stahlbauweise mit auf dem Kopf stehenden Gondeln für Fahrgäste, welche unter dem Gleisbett, welches mit Wasser geflutet ist, schwimmend gelagert sind. Die Anlage verfügt über 6,9 Inversionen."

Firma Fallenscholz kann nun nett sein und Firma Brachth darüber informieren, dass es das Ding demnächst aus Plaste geben wird. Das wäre nett. Eventuell einigt man sich auch auf eine kostenpflichtige Lösung (Lizenz) oder beschränkt sich darauf, dass man auf der Packung einen netten Text anbringt, in dem die freundliche Genehmigung zum Bau dieses Modells erwähnt wird. Vielleicht unterstützt die Firma Brachth auch die Firma Fallenscholz bei der Entwicklung des Modells, stellt Bilder oder Pläne zur Verfügung und so weiter. Das Geschmacksmuster der Firma Brachth wird dadurch aber nicht verletzt - denn das Modell weicht in wesentlichen Bestandteilen vom Original ab. Es ist nicht aus Stahl, es ist nicht im Sinne das Musters transportabel, es dient nicht der Beförderung von Personen und unterliegt nicht der Verordnung für Fliegende Bauten.

Ganz anders sieht es da schon wieder aus, wenn die Firma X ein neues Fahrgeschäft entwickelt, auf den Markt bringt und die Firma Y drei Monate später mit einer praktisch baugleichen Ding auf den Markt kommt. Hat X ein Geschmacksmuster für seine Anlage und Y kopiert, dann sind Lizenzgebühren fertig - wenn das Geschäft von Y im Sinne des angemeldeten Geschmacksmusters von Y nicht in wesentlichen Teilen abweicht. Oft genug geht es dabei um marginale Bestandteile oder Details. Sowas kann schon mal Gerichte beschäftigen. Ein Beispiel könnte zum Beispiel der Polyp sein (Achtung: Mutmaßung!!!): Hersteller A baut mit Banane, Hersteller B baut mit Excenter. Der Fahrverlauf und die Optik sind augenscheinlich gleich - aber ein Kernelement des Geschmacksmuster A "Rundfahrgeschäft mit in drei Ebenen drehbaren Gondeln und Auf- und Abbewegung durch Banane" weicht ab - weil B ein "Rundfahrgeschäft ... durch Excenter" gebaut hat. Funfact - hätte A in der Anmeldung des Geschmacksmuster die "Banane" nicht erwähnt, könnte ein Gericht im Falle des Falles sogar so entscheiden, dass B das Geschmacksmuster verletzt, obwohl dessen Anlage ohne Banane, dafür mit Excenter arbeitet.

Sorry für den eskalierenden Klugschiss - aber ich hatte in den letzten Jahren sehr (zu) viel mit diesem Thema am Gang...
 
Nee, du kannst nicht einfach von irgend etwas ein Modell bauen und im grossen Stil verkaufen. Da liegen haufenweise Rechte - auch Urheberrechte, aber ebenso Markenrechte, eingetragene Geschmacksmuster und wer weiß was noch alles auf der Strasse, wofür man jeweils eine Lizenz braucht.
 
Nee, du kannst nicht einfach von irgend etwas ein Modell bauen und im grossen Stil verkaufen. Da liegen haufenweise Rechte - auch Urheberrechte, aber ebenso Markenrechte, eingetragene Geschmacksmuster und wer weiß was noch alles auf der Strasse, wofür man jeweils eine Lizenz braucht.
Markenrecht ist noch ein ganz anderes Thema. Wenn da Mercedes Benz draufsteht kommt sofort Post aus Stuttgart - weil das eine eigetragene Handelsmarke ist.
Eine Lizenz für ein Geschmacksmuster muss beim Inhaber angefragt werden - und da ist entscheidend, welche eingetragenen Merkmale betroffen sind - und welche nicht. Werden maßgebliche Bestandteile des Geschmacksmusters nicht verletzt, ist keine Lizenz fällig.

Ansonsten zitiere ich gerne unseren Anwalt: "Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz"
 
Kann mich noch gut daran erinnern wie wild HUSS damals auf die Zeichnungen von Soriani & Mosers Terminator war. Die Fahrt war ja praktisch identisch ausser das die Gondel ein kleineres Fassungsvermögen hatte. Habe damals mit Herrn Winterfeld lange diskutiert da ich an einem Top Spin 2 interessiert war und auch ein Angebot aus Italien hatte. Meines Wissens hat HUSS geklagt und die Italiener haben dann die Gondel tiefer gesetzt. Ich weiss nicht ob das damit erledigt war oder die Italiener noch Gebühren zahlen mussten. Ich habe für ein anderes Geschäft damals Geld zahlen müssen an Mondial damit ich den Namen SHAKER verwenden durfte! Die hatten sich die Rechte an diesem Namen gesichert!
 
Die Fahrt war ja praktisch identisch ausser das die Gondel ein kleineres Fassungsvermögen hatte.

Nicht wirklich, da die Arme ja auch gegenläufig drehen konnten und die Gondel diagonal fahren. So wie beim Roll Over von Mondial.
Es ging doch tatsächlich nur um die Gondelaufhängung, oder?
 
Nicht wirklich, da die Arme ja auch gegenläufig drehen konnten und die Gondel diagonal fahren. So wie beim Roll Over von Mondial.
Es ging doch tatsächlich nur um die Gondelaufhängung, oder?
Ja, es ging HUSS damals soweit ich das richtig interpretiert habe um die Godelaufhängung! Ich fand die Fahrt aber, wenn beide Arme parallel liefen der eines kleinen Top Spin sehr ähnlich.
 
Ich meine mich daran zu erinnern, dass die Aufhängung etwas weiter nach hinten versetzt war musste und die Gondel im ausgependelten Zustand Schlagseite nach vorne hatte. Anders als beim Top Spin, bei dem die Gondel soft aus der Bremse gelöst los schwang, war das bei S&M ruckartig und Nacken belastend.
 
Ja. Sind durch. Da kommt erstmal nichts mehr. Im Herbst ist der Thread dann sowieso so vergraben, dass eh ein neuer geöffnet wird. Wenn im Herbst überhaupt was kommt. Erzählen können die viel.
 

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